Die psychologistischen Vorurteile

Edmund Husserl

pp. 159-195


Bisher haben wir den Psychologismus vorzugsweise aus seinen Konsequenzen bekämpft. Wir wenden uns nun gegen seine Argumente selbst, indem wir die vermeintlichen Selbstverständlichkeiten, auf die er sich stützt, als täuschende Vorurteile nachzuweisen suchen.

§ 41. Erstes Vorurteil

Ein erstes Vorurteil lautet: "Vorschriften zur Regelung von 1o Psychischem sind selbstverständlich psychologisch fundiert. Demgemäß ist es auch einleuchtend, daß die normativen Gesetze der Erkenntnis in der Psychologie der Erkenntnis gründen müssen." Die Täuschung verschwindet, sowie man, statt im allgemeinen zu argumentieren, an die Sachen selbst herantritt.

Zunächst tut es not, einer schiefen Auffassung beider Parteien ein Ende zu machen. Wir weisen nämlich darauf hin, daß die logischen Gesetze, an und für sich betrachtet, keineswegs normative Sätze sind in dem Sinne von Vorschriften, d.i. Sätzen, zu deren Inhalt es gehört, auszusagen, wie geurteilt werden solle. Man muß durchaus unterscheiden: Gesetze, welche zur Normierung der Erkenntnistätigkeiten dienen, und Regeln, welche den Gedanken dieser Normierung selbst enthalten und sie als allgemein verpflichtend aussagen.

Betrachten wir ein Beispiel, etwa das bekannte Prinzip der Syllogistik, welches von alters her in die Worte gefaßt wird: Das Merkmal des Merkmals ist auch Merkmal der Sache selbst. Die Kürze dieser Fassung wäre empfehlenswert, wenn sie nicht einen sichtlich falschen Satz als Ausdruck des intendierten Gedankens böte.* Sicherlich ist das Merkmal des Merkmals, allgemein gesprochen, nicht ein Merkmal der Sache. Meinte das Prinzip, was die Worte klar besagen, so wäre ja zu schließen: Dies Löschblatt ist rot, rot ist eine Farbe, also ist dies Löschblatt eine Farbe. Um ihn zu konkretemA: korrektem. Ausdruck zu bringen, werden wir uns schon zu mehr Worten bequemen müssen. "Für jedes Merkmalpaar AB gilt der Satz: Hat jeder Gegenstand, welcher das Merkmal A hat, auch das Merkmal B, und hat irgendein bestimmter Gegenstand S das Merkmal A, so hat er auch das Merkmal B." Daß nun dieser Satz den geringsten normativen Gedanken enthalte, müssen wir entschieden bestreiten. Wir können ihn freilich zur Normierung verwenden, aber darum ist er nicht selbst eine Norm. Wir können auf ihn auch eine ausdrückliche VorschriftIn A zusätzlich gesperrt. gründen, z.B. "Wer immer urteilt, daß jedes A auch B sei, und daß ein gewisses S A sei, der muß (soll) urteilen, daß dieses S auch B sei." Aber jedermann sieht, daß dies nicht mehr der ursprüngliche logische Satz ist, sondern aus ihm durch Hineintragung des normativen Gedankens erst erwachsen ist.

Und dasselbe gilt offenbar von allen syllogistischen Gesetzen, wie von allenA: allein. "rein logischen" Sätzen überhaupt.** In dieser Überzeugung, daß der normative Gedanke, das Seinsollen, nicht zum Inhalt der logischen Sätze gehört, treffe ich zu meiner Freude mit Natorp zusammen, der sie jüngst in der Sozialpädagogik (Stuttgart, 1899, § 4) kurz und klar ausgesprochen hat: "Logische Gesetze sagen, nach unserer Behauptung, ebensowenig, wie man tatsächlich unter solchen und solchen Umständen denkt, als, wie man denken soll.’' Mit Beziehung auf das Beispiel des Gleichheitsschlusses "wenn A—B und B = C, so ist A = C", heißt es: "Dies sehe ich ein, indem ich nichts als die zu vergleichenden Termini und deren dadurch zugleich gegebene Relationen vor Augen habe, ohne irgend an den, sei es tatsächlichen oder seinsollenden Verlauf oder Vollzug eines entsprechenden Denkens dabei denken zu müssen" (a. a. O., S. bzw. 21). — Auch in einigen anderen, nicht minder wesentlichen Punkten berühren sich meine Prolegomena mit diesem Werke des scharfsinnigen Forschers, welches mir für die Bildung und Darstellung meiner Gedanken leider nicht mehr hilfreich sein konnte. Dagegen konnten auf mich zwei ältere Schriften Natorps, der oben zitierte Aufsatz aus den Phil. Monatsh., XXIII, und die Einleitung in die Psychologie anregend wirken — wie sehr sie mich auch in anderen Punkten zu Widerspruch reizten. Aber nicht für sie allein. Die Fähigkeit zu normativer Wendung haben ebenso die Wahrheiten anderer theoretischer Disziplinen, vor allem die rein mathematischen, die man ja gewöhnlich von der Logik zu trennen pflegt.*** Die "reine" oder "formale Mathematik", so wie ich den Terminus gebrauche, befaßt die gesamte reine Arithmetik und Mannigfaltigkeitslehre, nicht aber die Geometrie. Dieser entspricht in der reinen Mathematik die Theorie der Euklidschen Mannigfaltigkeit von drei Dimensionen, welche Mannigfaltigkeit die Gattungsidee des Raumes, nicht aber dieser selbst ist. Der bekannte Satz(a + b) (a — b) = a2 — b2

besagt z.B., daß das Produkt aus der Summe und Differenz zweier beliebiger Zahlen gleich ist der Differenz ihrer Quadrate. Hier ist keine Rede von unserem Urteilen und der Art, wie es verlaufen soll, wir haben ein theoretisches Gesetz und nicht eine praktische Regel vor uns. Betrachten wir hingegen den korrespondierenden Satz: "Um das Produkt aus Summe und Differenz zweier Zahlen zu bestimmen, bilde man die Differenz ihrer Quadrate", so haben wir umgekehrt eine praktische Regel und nicht ein theoretisches Gesetz ausgesprochen. Auch hier wandelt sich allererst durch die Einführung des normativen Gedankens das Gesetz in die Regel, die seine selbstverständliche apodiktische Folge, jedoch nach dem Gedankengehalt von ihm verschieden ist.

Wir können noch weiter gehen. Es ist ja klar, daß in gleicher Weise jede allgemeine Wahrheit, welchem theoretischen Gebiete sie angehören mag, zur Begründung einer allgemeinen Norm richtigen Urteilens dienen kann. Die logischen Gesetze zeichnen sich in dieser Hinsicht in keiner Weise aus. Ihrer eigenen Natur nach sind sie nicht normative, sondern theoretische Wahrheiten und können als solche, so gut wie Wahrheiten irgendwelcher anderer Disziplinen, zur Normierung des Urteilens dienen.

Andererseits ist freilich auch dies unverkennbar: Die allgemeine Überzeugung, welche in den logischen Sätzen Normen des Denkens sieht, kann nicht ganz haltlos, die Selbstverständlichkeit, mit der sie uns sofort einleuchtet, nicht reiner Trug sein. Ein gewisser innerer Vorzug in Sachen der Denkregelung muß diese Sätze vor anderen auszeichnen. Aber muß die Idee der Regelung (des Sollens) darum im Inhalt der logischen Sätze selbst liegen? Kann sie nicht in diesem Inhalt mit einsichtiger Notwendigkeit gründen? Mit anderen Worten: Können nicht die logischen und rein mathematischen Gesetze einen ausgezeichneten Bedeutungsgehalt haben, der ihnen einen natürlichen Beruf zur Denkregelung verleiht?

Wir sehen aus dieser einfachen Betrachtung, wie in der Tat auf beiden Seiten hier Unrecht verteilt ist.

Die Antipsychologisten irrten darin, daß sie Regelung der Erkenntnis sozusagen als die Essenz der logischen Gesetze hinstellten. Darum kam der rein theoretische Charakter der formalen Logik und in weiterer Folge ihre Gleichstellung mit der formalen Mathematik nicht zu gebührender Geltung. Man sah richtig, daß die in der traditionellen Syllogistik abgehandelte Gruppe von Sätzen der Psychologie fremd istA: sind.. Ebenso erkannte man ihren natürlichen Beruf zur Normierung der Erkenntnis, um des-sentwillen sie notwendig den Kern jeder praktischen Logik bilden müssen. Aber man übersah den Unterschied zwischen dem eigenen Gehalt der Sätze und ihrer Funktion, ihrer praktischen Verwendung. Man übersah, daß die sog. logischen Grundsätze in sich selbst nicht Normen sind, sondern eben nur als Normen dienen. Mit Rücksicht auf die Normierung hatte man sich daran gewöhnt, von Denkgesetzen zu sprechen, und so schien es, als ob auch diese Gesetze einen psychologischen Gehalt hättenA: haben., und als ob der Unterschied von den gewöhnlich so genannten psychologischen Gesetzen nur darin lägeA: liege., daß sie normieren, während die sonstigen psychologischen Gesetze dies nicht tun.

Auf der anderen Seite irrten die Psychologisten mit ihrem vermeintlichen Axiom, dessen Ungültigkeit wir nun mit wenigen Worten aufweisen können: Zeigt es sich als eine pure Selbstverständlichkeit, daß jede allgemeine Wahrheit, ob sie nun psychologischer Art ist oder nicht, eine Regel des richtigen Urteilens begründet, so ist hiermit nicht nur die sinnvolle Möglichkeit, sondern sogar die Existenz von Urteilsregeln, die nicht in der Psychologie gründen, gesichert.

Nun sind freilich nicht alle derartigen Urteilsregeln, obgleich sie die Richtigkeit des Urteilens normieren, darum schon logische Regeln; aber es ist einzusehen, daß von den im eigentlichen Sinne logischen Regeln, welche die ureigene Domäne einer Kunstlehre des wissenschaftlichen Denkens ausmachen, nur die eine Gruppe psychologische Begründung zuläßt und dann auch fordert: nämlich die der menschlichen Natur speziell angepaßten technischen Vorschriften zur Erzeugung wissenschaftlicher Erkenntnis und zur Kritik solcher Erkenntniserzeugungen. Die andere Gruppe hingegen, und die ungleich wichtigere, besteht aus normativen Wendungen von Gesetzen, die zur Wissenschaft nach ihrem objektiven oder idealen Gehalt gehören. Indem die psychologischen Logiker, darunter Forscher vom Range eines Mill und Sigwart, die Wissenschaft mehr von ihrer subjektiven Seite (als methodologische Einheit der spezifisch-menschlichen Erkenntnisgewinnung) als von ihrer objektiven Seite (als Idee der theoretischen Einheit der Wahrheit) betrachten und demnach die methodologischen Aufgaben der Logik einseitig betonen, übersehen sie den fundamentalen Unterschied zwischen den rein logischen Normen und den technischen Regeln einer spezifisch humanen Denkkunst. Beide aber sind nach Inhalt, Ursprung und Funktion von total verschiedenem Charakter. Beziehen sich die rein logischen Sätze, wenn wir auf ihren originären Inhalt sehen, nur auf Ideales, so jene methodologischen Sätze auf Reales. Haben die ersteren ihren Ursprung in unmittelbar einsichtigen Axiomen, so die letzteren in empirischen und hauptsächlich psychologischen Tatsachen. Dient die Aufstellung jener rein theoretischen und nur nebenbei praktischen Interessen, so verhält es sich bei diesen umgekehrt: ihr unmittelbares Interesse ist ein praktisches und nur mittelbar, sofern nämlich ihr Ziel die methodische Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis überhaupt ist, werden auch theoretische Interessen durch sie gefördert.

§ 42. Erläuternde Ausführungen

Jeder beliebige theoretische Satz läßt sich, wie wir oben sahen, normativ wenden. Aber die so erwachsenden Regeln für richtiges Urteilen sind im allgemeinen nicht diejenigen, welche eine logische Kunstlehre braucht, nur wenige unter ihnen sind zur logischen Normierung sozusagen prädestiniert. Will diese Kunstlehre unseren wissenschaftlichen Bestrebungen tatkräftige Hilfe bieten, so kann sie ja nicht die Erkenntnisfülle der fertigen Wissenschaften voraussetzen, die wir durch ihre Hilfe allererst zu gewinnen hoffen. Nicht die ziellose Umwendung aller gegebenen theoretischen Erkenntnisse ins Normative kann uns nützen, sondern was wir brauchen, sind allgemeine und in ihrer Allgemeinheit über alle bestimmten Wissenschaften hinaus greifende Normen zur wertenden Kritik theoretischer Erkenntnisse und Erkenntnismethoden überhaupt und desgleichen praktische Regeln zu deren Förderung.

Eben das will die logische Kunstlehre leisten, und will sie es als wissenschaftliche Disziplin, so muß sie selbst gewisse theoretische Erkenntnisse voraussetzen. Da ist nun von vornherein klar, daß für sie von ausnehmendem Werte alle die Erkenntnisse sein müssen, welche rein in den Begriffen Wahrheit, Satz, Subjekt, Prädikat, Gegenstand, Beschaffenheit, Grund und Folge, Beziehungspunkt und Beziehung und dergleichen gründen. Denn alle Wissenschaft baut sich nach dem, was sielehrt (also objektiv, theoretisch), aus Wahrheiten auf, alle Wahrheit liegt in Sätzen, alle Sätzen enthalten Subjekte und Prädikate, beziehen sich durch sie auf Gegenstände oder Beschaffenheiten; Sätze als solche haben Verknüpfung nach Grund und Folge usw. Nun ist klar: Wahrheiten, die in solchen wesentlichen Konstituentien aller Wissenschaft als objektiver, theoretischer Einheit gründen, Wahrheiten, die also nicht als aufgehoben gedacht werden können, ohne daß, was aller Wissenschaft als solcher objektiven Halt und Sinn gibt, aufgehoben wäre, bilden selbstverständlich die fundamentalen Maßstäbe, an denen gemessen werden kann, ob gegebenenfalls, was den Anspruch erhebt, Wissenschaft zu sein bzw. als Grundsatz oder Folgesatz, als Syllogismus oder Induktion, als Beweis oder Theorie usw. zur Wissenschaft zu gehören, solcher Intention wirklich entspricht, oder ob es nicht vielmehr a priori den idealen Bedingungen der Möglichkeit von Theorie und Wissenschaft überhaupt widerstreitet. Gesteht man uns dann zu, daß Wahrheiten, die rein im Inhalt (Sinn) derjenigen Begriffe gründen, welche die Idee der Wissenschaft als einer objektiven Einheit konstituieren, nicht nebenher zum Bereich irgendeiner Einzelwissenschaft gehören können; gesteht man im besonderen zu, daß solche Wahrheiten als ideale ihren Heimatsort nicht haben können in den Wissenschaften vom matter of fact, also auch nicht in der Psychologie — dann ist unsere Sache entschieden. Dann kann man auch nicht die ideale Existenz einer eigenen Wissenschaft, der reinen Logik, bestreiten, welche in absoluter Selbständigkeit von allen anderen wissenschaftlichen Disziplinen jene Begriffe abgrenzt, die zur Idee einer systematischen oder theoretischen Einheit konstitutiv gehören, und in weiterer Folge die theoretischen Zusammenhänge erforscht, welche rein in diesen Begriffen gründen. Diese Wissenschaft wird dann die einzigartige Eigentümlichkeit haben, daß sie selbst ihrer "Form" nach dem Inhalt ihrer Gesetze untersteht, m.a.W. daß die Elemente und theoretischen Zusammenhänge, aus denen sie selbst als systematische Einheit von Wahrheiten besteht, durch die Gesetze beherrscht werden, die mit zu ihrem theoretischen Gehalt gehören.

Daß die Wissenschaft, welche sich auf alle Wissenschaften hinsichtlich deren Form bezieht, sich eo ipso auf sich selbst bezieht, klingt paradox, aber es birgt keinerlei Unzuträglichkeit. Das allereinfachste hierhergehörige Beispiel mache dies klar. Der Satz vom Widerspruch regelt alle Wahrheit und, da er selbst Wahrheit ist, auch sich selbst.Man überlege, was diese Regelung hier bedeutet, man formuliere den auf sich selbst angewendeten Satz vom Widerspruch, und man stößt auf eine einsichtige Selbstverständlichkeit, somit auf das gerade Gegenteil von Verwunderlichkeit und Fraglichkeit. So verhält es sich über-hauptA: auch. mit der Regelung der reinen Logik in Beziehung auf sich selbst.

Diese reine Logik ist also das erste und wesentlichste Fundament der methodologischen Logik. Aber natürlich hat diese noch ganz andere Fundamente, die ihr die Psychologie beistellt. Denn jede Wissenschaft läßt sich, wie wir schon ausgeführt haben, in doppelter Hinsicht betrachten: In der einen ist sie ein Inbegriff menschlicher Veranstaltungen zur Erlangung, systematischen Abgrenzung und Darlegung der Erkenntnisse dieses oder jenes Wahrheitsgebietes. Diese Veranstaltungen nennen wir Methoden; z.B. das Rechnen mit Abakus und Kolumnen, mit Schriftzeichen auf ebener Tafelfläche, mittels der oder jener Rechenmaschine, mittels Logarithmen-, Sinus- oder Tangententafeln usw.; ferner astronomische Methoden mittels Fadenkreuz und Fernrohr, physiologische Methoden mikroskopischer Technik, Färbungsmethoden usw. Alle diese Methoden, wie auch die Formen der Darstellung sind der menschlichen Konstitution in ihrem jetzigen normalen Bestande angepaßt, und sindFehlt in A. zum Teil sogar Zufälligkeiten nationaler Eigenart. Sie wärenA: werden. offenbar ganz unbrauchbar für anders konstituierte Wesen. Selbst die physiologische Organisation spielt hier eine nicht unwesentliche Rolle. Was sollten beispielsweise unsere schönsten optischen Instrumente einem Wesen nützen, dessen Gesichtssinn an ein von dem unseren erheblich unterschiedenes Endorgan gebunden wäre? Und so überall.

Jede Wissenschaft läßt sich aber noch in anderer Hinsicht betrachten, nämlich nach dem, was sie lehrt, nach ihrem theoretischen Gehalt. Was — im idealen Falle — jeder einzelne Satz aussagt, ist eine Wahrheit. Keine Wahrheit ist aber in der Wissenschaft isoliert, sie tritt mit anderen Wahrheiten zu theoretischen Verbänden zusammen, geeinigt durch Verhältnisse von Grund und Folge. Dieser objektive Gehalt der Wissenschaft ist, soweit sie ihrer Intention wirklich genügt, von der Subjektivität der Forschenden, von den Eigenheiten der menschlichen Natur überhaupt völlig unabhängig, er ist eben objektive Wahrheit.

Auf diese ideale Seite geht nun die reine Logik, nämlich der Form nach; das heißt, sie geht nicht auf das, was zur besonderen Materie der bestimmten Einzelwissenschaften, zu den jeweiligen Eigenheiten ihrer Wahrheiten und Verknüpfungsformen gehört, sondern auf das, was sich auf Wahrheiten und theoretische Verbände von Wahrheiten überhaupt bezieht. Daher muß ihren Gesetzen, die durchaus idealen Charakters sind, eine jede Wissenschaft in Ansehung ihrer objektiven theoretischen Seite angemessen sein.

Hierdurch gewinnen diese idealen Gesetze aber gleichfalls methodologische Bedeutung, und sie besitzen sie auch darum, weil mittelbare Evidenz in den Begründungszusammenhängen erwächst, deren Normen eben nichts anderes sind als normative Wendungen jener idealen Gesetze, die rein in den logischen Kategorien gründen. Die charakteristischen Eigentümlichkeiten der Begründungen, welche im ersten Kapitel d. W.A: S.* Vgl. oben § 7, S. 17 ff. hervorgehoben wurden, haben sämtlich darin ihre Quelle und finden dadurch ihre volle Erklärung, daß die Einsichtigkeit in der Begründung — im Schlusse, im Zusammenhang des apodiktischen Beweises, in der Einheit der noch so umfassenden rationalen Theorie, aber auch in der Einheit der Wahrscheinlichkeitsbegründung — nichts anderes ist als Bewußtsein einer idealen GesetzmäßigkeitA: Gesetzmäßigkeit.. Die rein logische Reflexion, historisch zum ersten Male erwacht im Genius des Aristoteles, hebt abstraktiv das jeweils zugrunde liegende Gesetz selbst heraus, führt die Mannigfaltigkeit der so zu gewinnenden und zunächst bloß vereinzelten Gesetze auf die primitiven Grundgesetze zurück und schafft so ein wissenschaftliches System, welches in geordneter Folge und rein deduktiv alle überhaupt möglichen rein logischen Gesetze — alle möglichen "Formen" von Schlüssen, Beweisen usw. — abzuleiten gestattet. Dieser Leistung bemächtigt sich nun das praktischlogische Interesse. Die rein logischen Formen wandeln sich ihm in Normen um, in Regeln, wie wir begründen sollen, und — mit Beziehung auf mögliche ungesetzliche Bildungen — in Regeln, wie wir nicht begründen dürfen.

Demnach zerfallen die Normen in zwei Klassen: Die einen, alles Begründen, allen apodiktischen Zusammenhang a priori regelnd, sind rein idealer Natur und nur durch evidente Übertragung auf menschliche Wissenschaft bezogen. Die anderen, die wir auch als bloße Hilfsverrichtungen oder Surrogate für Begründungen charakterisieren durften,* Vgl. oben § 9, S. 22 ff. sind empirisch, sie beziehen sich wesentlich auf die spezifisch-menschliche Seite der Wissenschaften; sie gründen also in der allgemeinen Konstitution des Menschen und zwar nach dem einen (für die Kunstlehre wichtigeren) Teile in der psychischen und nach dem anderen Teile sogar in der physischen Konstitution.** Gute Beispielein letzteren Beziehungen bietet auch die elementare Rechenkunst. Ein Wesen, das dreidimensionale Gruppenordnungen (und im besonderen bei Zeichenverteilungen) so klar anschauen und praktisch beherrschen könnte, wie wir Menschen die zweidimensionalen, hätte vielfach ganz andere Rechenmethoden. Vgl. über derartige Fragen meine Philosophie der Arithmetik; speziell über den Einfluß physischer Umstände auf die Gestaltung der Methoden, S. 275 f., 312 ff.

§ 43. Rückblick auf die idealistischen Gegenargumente. Ihre Mängel und ihr richtiger Sinn

In dem Streit um psychologische oder objektive Begründung der Logik nehme ich also eine Mittelstellung ein. Die Antipsychologisten blickten vorzugsweise auf die idealen Gesetze hin, die wir oben als rein logische, die Psychologisten auf die methodologischen Regeln, die wir als anthropologische charakterisierten. Daher konnten sich beide Parteien nicht verständigen. Daß sich die Psychologisten wenig geneigt zeigten, dem bedeutsamen Kern der gegnerischen Argumente gerecht zu werden, ist um so begreiflicher, als in diesen letzteren all die psychologischen Motive und Vermengungen selbst mitspielten, die doch vor allem vermieden werden mußten. Auch der tatsächliche Inhalt der Werke, die sich als Darstellungen der "formalen" oder "reinen" Logik ausgeben, mußte die Psychologisten in ihrer ablehnenden Haltung nur bestärken und den Eindruck in ihnen erwecken, es handle sich in der proponierten Disziplin doch nur um ein Stück verschämter und dabei eigensinnig beschränkter Erkenntnispsychologie bzw. um eine darauf gegründete Erkenntnisregelung. Die Antipsychologisten durften in ihrem Argument* Vgl. oben § 19, zumal S. 55, und das Zitat aus Drobisch, S. 36. jedenfalls nicht betonen: die Psychologie habe es mit Naturgesetzen, die Logik hingegen mit Normalgesetzenzutun. Der Gegensatz von Naturgesetz als empirisch begründeter Regel eines tatsächlichen Seins und Geschehens ist nicht das Normalgesetz als Vorschrift, sondern das Idealgesetz im Sinne einer rein in den Begriffen (Ideen, reinen begrifflichen WesenA: Gattungsbegriffen.) gründenden und daher nicht empirischen Gesetzlichkeit. Insofern die formalistischen Logiker bei ihrer Rede von Normalgesetzen diesen rein begrifflichen und in diesem Sinne apriorischen Charakter im Auge hatten, bezogen sie sich mit ihrer Argumentation auf ein unzweifelhaft Richtiges. Aber sie übersahen den theoretischen Charakter der rein logischen Sätze, sie verkannten den Unterschied von theoretischen Gesetzen, die durch ihren Inhalt zur Regelung der Erkenntnis prädestiniert sind, und normativen Gesetzen, die selbst und wesentlich den Charakter von Vorschriften haben.

Auch das ist nicht ganz richtig, daß der Gegensatz von Wahr und Falsch in der Psychologie keine Stelle habe:** Vgl. oben S. 56. insofern nämlich, als die Wahrheit doch in der Erkenntnis "erfaßt" und das Ideale hierdurch zur Bestimmtheit des realen Erlebnisses wird. Andererseits sind freilich die Sätze, welche sich auf diese Bestimmtheit in ihrer begrifflichen Reinheit beziehen, nicht Gesetze des realen psychischen Geschehens; darin irrten die Psycholo-gisten, sie verkannten, wie das Wesen des Idealen überhaupt, so zumal die Idealität der Wahrheit. Dieser wichtige Punkt wird noch ausführlich zu erörtern sein.

Endlich liegt auch dem letzten Argument der Antipsychologisten* Vgl. oben S. 57. neben Irrigem zugleich Richtiges zugrunde. Da keine Logik, nicht die formale und nicht die methodologische, Kriterien zu geben vermag, nach denen jede Wahrheit als solche erkennbar ist, so liegt in einer psychologischen Begründung der Logik sicherlich kein Zirkel. Aber ein anderes ist die psychologische Begründung der Logik (im gewöhnlichen Sinne der Kunstlehre) und wieder ein anderes die psychologische Begründung jener theoretisch geschlossenen Gruppe logischer Sätze, die wir "rein logische" nannten. Und in dieser Hinsicht ist es allerdings eine krasse Unzuträglichkeit, obschon nur in gewissen Fällen eine Art Zirkel, Sätze, welche in den wesent|lichen Konstituentien aller theoretischen Einheit und somit in der begrifflichen Form des systematischen Inhalts der Wissenschaft als solcher gründen, aus dem zufälligen Inhalt irgendeiner Einzelwissenschaft und nun gar einer Tatsachenwissenschaft abzuleiten. Man mache sich den Gedanken an dem Satze vom Widerspruch klar, man denke ihn durch irgendeine Einzelwissenschaft begründet; also eine Wahrheit, die im Sinne der Wahrheit als solcher liegt, begründet durch Wahrheiten über Anzahlen, Strecken u. dgl., oder gar durch Wahrheiten über physische oder psychische Tatsächlichkeiten. Jedenfalls schwebte diese Unzuträglichkeit den Vertretern der formalen Logik gleichfalls vor, nur daß sie, wieder durch ihre Vermengung der rein logischen Gesetze mit normativen Gesetzen oder Kriterien, den guten Gedanken in einer Weise trübten, die ihn seiner Wirksamkeit berauben mußte.

Die Unzuträglichkeit besteht, wenn wir auf den Grund gehen, darin, daß Sätze, welche sich auf die bloße Form beziehen (das ist auf die begrifflichen Elemente wissenschaftlicher Theorie als solcher), erschlossen werden sollen aus Sätzen eines ganz heterogenen Gehalts.** Allerdings ist die Unmöglichkeit theoretischer Zusammenhänge zwischen heterogenen Gebieten und das Wesen der fraglichen Heterogenität logisch nicht hinreichend erforscht. Es ist nun klar, daß die Unzuträglichkeit bei primitiven Grundsätzen, wie dem Satz vom Widerspruch, modus ponens u. dgl., insofern zum Zirkel wird, als die Ableitung dieser Sätze sie selbst in den einzelnen Herleitungsschritten voraussetzen würde — nicht in der Weise von Prämissen, aber in der von Ableitungsprinzipien, ohne deren Gültigkeit die Ableitung Sinn und Gültigkeit verlieren würde. In dieser Hinsicht könnte man von einem reflektiven Zirkel sprechen, im Gegensatz zum gewöhnlichen oder direkten circulus in demonstrando, wo Prämissen und Schlußsätze ineinanderlaufen.

Diesen Einwänden entgeht von allen Wissenschaften allein die reine Logik, weil ihre Prämissen nach dem, worauf sie sich gegenständlich beziehen, homogen sind den Schlußsätzen, die sie begründen|A: den Schlußsätzen, die sie begründen, homogen sind.. Sie entgeht dem Zirkel ferner dadurch, daß sie die Sätze, welche die jeweilige Deduktion als Prinzipien voraussetzt, in dieser selbst eben nicht beweist, und daß sie Sätze, welche jede Deduktion voraussetzt, überhaupt nicht beweist, sondern an die Spitze aller Deduktionen als Axiome hinstellt. Die überaus schwierige Aufgabe der reinen Logik wird also darin bestehen, einerseits analytisch zu den Axiomen aufzusteigen, die als Ausgangspunkte unentbehrlich und aufeinander ohne direkten und reflektiven Zirkel nicht mehr reduktibel sind; des weiteren die Deduktionen für die logischen Lehrsätze (wovon die syllogisti-schen Sätze einen kleinen Teil ausmachen) so zu formen und anzuordnen, daß Schritt für Schritt nicht bloß die Prämissen sondern auch die Prinzipien der Deduktionsschritte entweder zu den Axiomen oder zu den bereits erwiesenen Lehrsätzen gehören.

§ 44. Zweites Vorurteil

Zur Bestätigung seines ersten Vorurteils, wonach es selbstverständlich sein soll, daß sich Regeln der Erkenntnis auf die Psychologie der Erkenntnis stützen müssen, beruft sich der Psychologist* Vgl. die Argumentation des § 18, oben S. 52, 2. Absatz. auf den tatsächlichen Inhalt aller Logik. Wovon ist in ihr die Rede? Allerwege doch von Vorstellungen und Urteilen, von Schlüssen und Beweisen, von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, von Notwendigkeit und Möglichkeit, von Grund und Folge, so wie anderen mit diesen nahe zusammenhängenden und verwandten Begriffen. Aber ist unter diesen Titeln an anderes zu denken als an psychische Phänomene und Gebilde? Bei Vorstellungen und Urteilen ist dies ohne weiteres klar. Schlüsse sind Begründungen von Urteilen mittels Urteile, und Begründen ist doch eine psychische Tätigkeit. Wieder beziehen sich die Reden von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, Notwendigkeit und Möglichkeit usw. auf Urteile; was sie meinen, kann jeweils nur an Urteilen aufgewiesen, d.i. erlebt werden. Ist es also nicht sonderbar, daß man daran denken wollte, Sätze und Theorien, die sich auf psychische Phänomene beziehen, von der Psychologie auszuschließen? In dieser Hinsicht ist die Scheidung zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen nutzlos, der Einwand trifft die einen so gut wie die anderen. Es müßte also jeder Versuch, auch nur einen Teil der Logik als vermeintlich "reine" Logik der Psychologie zu entfremden, als grundverkehrt gelten.

§ 45. Widerlegung: Auch die reine Mathematik würde zu20 einem Zweige der Psychologie

Wie selbstverständlich dies alles auch erscheinen mag, es muß irrig sein. Dies lehren die wiedersinnigen Konsequenzen, die, wie wir wissen, für den Psychologismus unausweichlich sind. Aber auch noch anderes müßte hier bedenklich stimmen: die natürliche Verwandtschaft zwischen rein logischen und arithmetischen Doktrinen, welche öfters sogar zur Behauptung ihrer theoretischen Einheit geführt hat. Wie wir gelegentlich schon erwähnten, hat auch Lotze gelehrt, daß die Mathematik als "ein sich für sich selbst fortentwickelnder Zweig der allgemeinen Logik" gelten müsse. "Nur eine praktisch begründete Spaltung des Unterrichts" läßt, meint er, "die vollkommene Heimatsberechtigung der Mathematik in dem allgemeinen Reich der Logik übersehen".Lotze, Logik2, § 18, S. 34, und § 112, S. 138. Ja, nach Riehl "könnte man füglich sagen, daß die Logik mit dem allgemeinen Teil der rein formalen Mathematik (diesen Begriff im Sinne von H. Hankel genommen) koinzidiert..."* A. Riehl, Der philosophische Kritizismus und seine Bedeutung für die positive Wissenschaft, II. Band, 1. Teil, S. 226. Wie immer es sich damit verhalten mag, jedenfalls wird das Argument, das für die Logik recht war, auch der Arithmetik zugebilligt werden müssen. Sie stellt Gesetze auf für Zahlen, für deren Beziehungen und Verknüpfungen. Aber Zahlen erwachsen aus dem Kolligieren und Zählen, welches psychische Tätigkeiten sind. Die Beziehungen erwachsen aus Akten des Beziehens, die Verknüpfungen aus Akten des Verknüpfens. Addieren und Multiplizieren, Substrahie-ren und Dividieren — nichts als psychische Prozesse. Daß sie der sinnlichen Stützen bedürfen, tut nichts zur Sache, dasselbe gilt ja für alles und jedes Denken. Somit sind auch die Summen, Produkte, Differenzen und Quotienten, und was immer in den arithmetischen Sätzen als das Geregelte erscheint, nichts als psychische Produkte, sie unterliegen also der psychischen Gesetzmäßigkeit. Nun mag zwar der modernen Psychologie mit ihrem ernsten Streben nach Exaktheit jede Erweiterung um mathematische Theorien höchst erwünscht sein; aber schwerlich wäre sie sehr erbaut, wenn man ihr die Mathematik selbst als Teil einordnen wollte. Die Heterogenität beider Wissenschaften ist eben unverkennbar. So würde auch auf der anderen Seite der Mathematiker nur lächeln, wollte man ihm psychologische Studien aufdrängen, in Absicht auf dieA: eine. vermeintlich bessere und tiefere Begründung seiner theoretischen Aufstellungen. Er würde mit Recht sagen, das Mathematische und das┐2 Psychologische sind so fremde Welten, daß schon der Gedanke ihrer Vermittlung absurd wäre; wenn irgendwo, so fände hier die Rede von einer μετάβασις εἰς ἄλλο γένος ihre Anwendung.** Vgl. zur Ergänzung die schönen Ausführungen von Natorp, "Über objektive und subjektive Begründung der Erkenntnis", Philos. Monatshefte, XXIII, S. 265 f. Ferner G. Freges anregende Schrift: Die Grundlagen der Arithmetik (1884), S. VI f. (Daß ich die prinzipielle Kritik nicht mehr billige, die ich an Freges antipsycho-logistischer Position in meiner Philosophie der Arithmetik, I, S. 129-132 geübt habe, brauche ich kaum zu sagen.) Bei dieserFehlt in A. Gelegenheit sei bezüglich der ganzen Diskussionen dieser Prolegomena auf das Vorwort der späteren Schrift Freges, Grund-gesetze der Arithmetik, I. Bd., Jena 1893, hingewiesen.

§ 46. Das Forschungsgebiet der reinen Logik, analog dem der reinen Mathematik, ein ideales

Mit diesen Einwänden sind wir allerdings wieder in Argumentationen aus den Konsequenzen geraten. Aber wenn wir auf ihren Inhalt blicken, finden wir die Handhaben, um die Grundfehler der gegnerischen Auffassung bezeichnen zu können. Der Vergleich der reinen Logik mit der reinen Mathematik, als der reif entwickelten Schwesterdisziplin, die sich das Recht selbständiger Existenz nicht erst erkämpfen muß, dient uns als zuverlässiges Leitmotiv. Auf die Mathematik wollen wir also zunächst hinblicken.

Niemand faßt die rein mathematischen Theorien und speziell z.B. die reine Anzahlenlehre als "Teile oder Zweige der Psychologie", obgleich wir ohne Zählen keine Zahlen, ohne Summieren keine Summen, ohne Multiplizieren keine Produkte hätten usw. Alle arithmetischen Operationsgebilde weisen auf gewisse psychische Akte arithmetischen Operierens zurück, nur in Reflexion auf sie kann, was Anzahl, Summe, Produkt u. dgl. ist, "aufgewiesen" werden. Und trotz dieses "psychologischen Ursprungs" der arithmetischen Begriffe erkennt es jeder als eine fehlerhafte μετάβασις an, daß die mathematischen Gesetze psychologische sein sollen. Wie ist das zu erklären? Hier gibt es nur eineIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. Antwort. Mit dem Zählen und dem arithmetischen Operieren als Tatsachen, als zeitlich verlaufenden psychischen Akten, hat es natürlich die Psychologie zu tun. Sie ist ja die empirische Wissenschaft von den psychischen Tatsachen überhaupt. Ganz anders die Arithmetik. Ihr Forschungsgebiet ist bekannt, es ist vollständig und unüberschreitbar bestimmt durch die uns wohlvertraute Reihe idealer Spezies 1, 2, 3 ... Von individuellen Tatsachen, von zeitlicher Bestimmtheit ist in dieser Sphäre gar keine Rede. Zahlen, Summen und Produkte von Zahlen (und was dergleichen mehr) sind nicht die zufällig hier und dort vor sich gehenden Akte des Zählens, des Summierens und Multiplizierens usw. Selbstverständlich sind sie auch verschieden von den VorStellungen, in denen sie jeweils vorgestellt werden. Die Zahl Fünf ist nicht meine oder irgend jemandes anderen Zählung der Fünf, sieA: es. ist auch nicht meine oder eines anderen Vorstellung der Fünf. In letzterer Hinsicht ist sie möglicher Gegenstand von Vorstellungsakten, in ersterer ist sie die ideale Spezies einer FormZusatz von B., die in gewissen Zählungsakten auf Seiten des in ihnen Objektiven, des konstituierten KollektivumZusatz von B. ihre konkreten Einzelfälle hatIn A folgt: — ähnlich wie etwa die Farbenspezies Rot in Akten des Rotempfindens.. In jedem Falle ist sie ohne Widersinn nicht als Teil oder Seite des psychischen Erlebnisses, somit nicht als ein Reales zu fassen. In A folgt: Im Zählungsakte finden wir zwar das individuell Einzelne zur Spezies als idealer Einheit. Aber diese Einheit ist nicht Stück der Einzelheit. Vergegenwärtigen wir uns klarA: voll und ganz., was die Zahl Fünf eigentlich ist, erzeugen wir also eine adäquate Vorstellung von der Fünf, so werden wir zunächst einen gegliederten Akt kollektiver Vorstellung von irgendwelchen fünf Objekten bilden. In ihm ist das Kollektivum in einer gewissen Gliederungsform und damitA: , als seine Gliederungsform,. ein Einzelfall der genannten Zahlenspezies anschaulich gegeben. In Hinblick auf dieses anschaulich Einzelne vollführen wir nun eine "Abstraktion", d.h. wir heben nicht nurIn A folgt: das Einzelne,. das unselbständige Moment der Kollektionsform am Angeschauten als solchenZusatz von B. heraus, sondern wir erfassen in ihm die Idee: Die Zahl Fünf als Spezies der FormZusatz von B. tritt in das meinendeIn A gesperrt. Bewußtsein. Das jetzt Gemeinte ist nicht dieser Einzelfall,In A gesperrt. es ist nicht das AngeschauteA: die kollektive Vorstellung. als Ganzes, noch die ihmA: ihr. innewohnende, obschon für sich nicht lostrennbare Form; gemeint ist vielmehrIn A zusätzlich gesperrt. die ideale FormspeziesA: Spezies., die im Sinne der Arithmetik schlechthinIn A zusätzlich gesperrt. eine ist, in welchen Akten sie sich auch an anschaulich konstituierten Kollektiven vereinzelnenA: auch gegenständlich werden. mag, und die somit ohne jeden Anteil ist an der Zufälligkeit der Akte mit ihrerA: individuellen Einzelheit des Realen mit seiner. Zeitlichkeit und Vergänglichkeit. Die Zählungsakte entstehen und vergehen; in Beziehung auf die Zahlen ist von dergleichen sinnvoll nicht zu sprechen.

Auf derartige ideale Einzelheiten (niederste Spezies in einem ausgezeichneten Sinne, der von empirischen Klassen scharf unterschieden ist) gehen nun die arithmetischen Sätze, die numerischen (d.i. die arithmetisch-singulären) wie die algebraischen (d.i. die arithmetisch-generellen) Sätze. Über Reales sagen sie schlechterdings nichts aus, weder über solches, das gezählt wird, noch über die realen Akte, in denen gezählt wird bzw. in denen sich die oder jene indirekten Zahlencharakteristiken konstituieren. Konkrete Zahlen und Zahlensätze gehören in die wissenschaftlichen Gebiete, zu welchen die bezüglichen konkreten Einheiten gehören; Sätze über die arithmetischen Denkvorgänge hingegen in die Psychologie. Streng und eigentlich sagen die arithmetischen Sätze daher auch nichts darüber, "was in unseren bloßen Vorstellungen von Zahlen liegt"; denn so wenig wie von sonstigen Vorstellungen sprechen sie von den unserigen. Sie handeln vielmehr von Zahlen und Zahlenverknüpfungen A: Zahlverknüpfungen. schlechthin, in abstrakter Reinheit und Idealität. Die Sätze der arithmetica universalis — der arithmetischen Nomologie, wie wir auch sagen könnten — sind die Gesetze, welche rein im idealen Wesen des Genus Anzahl gründen. Die letzten Einzelheiten, welche in den Umfang dieser Gesetze fallen, sind ideale, es sind die numerisch bestimmten Zahlen, d.i. die niedersten spezifischen Differenzen des Genus Anzahl. Auf sie beziehen sich daher die arithmetischsingulären Sätze, die der arithmetica numerosa. Sie erwachsen durch Anwendung jener allgemein arithmetischen Gesetze auf numerisch gegebene Zahlen, sie drücken aus, was rein im idealen Wesen dieser gegebenen Zahlen beschlossen ist. Von allen diesen Sätzen ist keiner auf einen empirisch-allgemeinen Satz zu reduzieren, In A folgt: und. möge diese Allgemeinheit auch die größtmögliche sein, die empirische Ausnahmslosigkeit im ganzen Bereiche der realen Welt.

Was wir hier in betreff der reinen Arithmetik ausgeführt haben, überträgt sich durchaus auf die reine Logik. Auch für sie geben wir als selbstverständlich die Tatsache zu, daß die logischen Begriffe einen psychologischen Ursprung haben, aberA: und. wir leugnen auch hierA: jetzt. die psychologistische Konsequenz, die darauf gegründet wird. Bei dem Umfang, den wir der Logik, im Sinne der Kunstlehre wissenschaftlicher Erkenntnis, konzediert haben, ziehen wir es natürlich auch nicht in Zweifel, daß sie es in weitem Ausmaße mit psychischen Erlebnissen zu tun hat. Gewiß fordert die Methodologie des wissenschaftlichen Forschens und Beweisens eine ausgiebige Rücksicht auf die Natur der psychischen Vorgänge, in denen es verläuft. Demgemäß werden logische Termini wie Vorstellung, Begriff, Urteil, Schluß, Beweis, Theorie, Notwendigkeit, Wahrheit u. dgl. auch als Klassennamen für psychische Erlebnisse und dispositioneile Gebilde auftreten können und auftreten müssen. Dagegen bestreiten wir, daß dergleichen jemals in den rein-logischen Partien der in Rede stehenden Kunstlehre zutrifft. Wir leugnen, daß die als selbständige theoretische Disziplin abzulösende reine Logik es je auf psychische Tatsachen abgesehen hat und auf Gesetze, die als psychologische zu charakterisieren wären. Wir erkannten ja schon, daß die rein-logischen Gesetze, wie z.B. die primitiven "Denkgesetze" oder die syllogistischen Formeln, ihren wesentlichen Sinn völlig einbüßen, sowie man sie als psychologische zu interpretieren versucht. Es ist also von vornherein klar, daß die Begriffe, aus welchen sich diese und ähnliche Gesetze aufbauen, keinen empirischen Umfang haben können. Mit anderen Worten: sie können nicht den Charakter bloß universeller Begriffe haben, deren Umfang tatsächliche Einzelheiten erfüllen, sondern sie müssen echt generelle Begriffe sein, deren Umfang sich ausschließlich zusammensetzt aus idealen Einzelheiten, aus echten Spezies. Des weiteren geht klar hervor, daß die genannten Termini und alle überhaupt, die in rein-logischen Zusammenhängen auftreten, insgesamt äquivok sein müssen, derart, daß sie auf der einen Seite eben Klassenbegriffe für seelische Gebilde bedeuten, wie solche in die Psychologie gehören, und auf der anderen Seite generelle Begriffe für ideale Einzelheiten, welche zu einer Sphäre reiner Gesetzlichkeit gehören.

§ 47. Bestätigende Nachweisungen an den logischen Grundbegriffen und an dem Sinn der logischen Sätze

Dies bestätigt sich, wenn wir uns auch nur flüchtig in den historisch vorliegenden Bearbeitungen der Logik umblicken und dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf den fundamentalen Unterschied zwischen der subjektiv-anthropologischen Einheit der Erkenntnis und der objektiv-idealen Einheit des Erkenntnisinhaltes richten. Die Äquivokationen treten dann alsbald hervor, und sie erklären den trügerischen Schein, als ob die unter dem traditionellen Titel "Elementarlehre" abgehandelten Materien innerlich homogen und insgesamt psychologische wären.

Da wird vor allem von den Vorstellungen gehandelt und in weitem Maße auch psychologisch gehandelt; die apperzeptiven Vorgänge, in welchen Vorstellungen erwachsen, werden möglichst tief erforscht. So wie es aber an die Unterschiede der wesentlichen "Formen" der Vorstellungen geht, bereitet sich schon ein Bruch in der Betrachtungsweise vor, der sich fortsetzt in der Lehre von den Urteilsformen und am weitesten auseinanderklafft in der Lehre von den Schlußformen, sowie den zugehörigen Denkgesetzen. Der Terminus Vorstellung verliert plötzlich den Charakter eines psychologischen Klassenbegriffs. Dies tritt in Evidenz, sowie wir nach dem Einzelnen fragen, das unter den Begriff Vorstellung fallen soll. Wenn der Logiker Unterschiede fixiert, wie die zwischen singulären und allgemeinen Vorstellungen (Sokrates — der Mensch überhaupt; die Zahl Vier — die Zahl überhaupt), zwischen attributiven und nicht attributiven (Sokrates, Weiße — ein Mensch, eine Farbe) u. dgl.; oder wenn er die mannigfachen Verknüpfungsformen von Vorstellungen zu neuen Vorstellungen aufzählt, wie konjunktive, disjunktive, determinative Verknüpfung u. dgl.; oder wenn er wesentliche Vorstellungsverhältnisse, wie Inhalts- und Umfangsverhältnisse klassifiziert: so muß doch jedermann sehen, daß hier nicht von phänomenalen, sondern von spezifischen Einzelheiten die Rede ist. Nehmen wir an, es spreche jemand als logisches Exempel den Satz aus: Die Vorstellung Dreieck schließt die Vorstellung Figur ein, und der Umfang dieser umschließt den Umfang jener. Ist darin von den subjektiven Erlebnissen irgendeiner Person und vom realen Enthaltensein von Phänomenen in Phänomenen die Rede? Gehören in den Umfang dessen, was hier und in allen ähnlichen Zusammenhängen Vorstellung heißt, als unterschiedene Glieder, die DreieckVorstellung, die ich jetzt, und die, welche ich in einer Stunde habe; oder nicht vielmehr als einziges Glied die Vorstellung "Dreieck" und daneben, wieder als Einzelheiten, die Vorstellung "Sokrates", die Vorstellung "Löwe" u. dgl.?

In aller Logik ist gar viel die Rede von Urteilen; aber auch hier besteht Äquivokation. In den psychologischen Partien der logischen Kunstlehre spricht man von Urteilen als Führwahrhaltungen, man spricht also von bestimmt gearteten Bewußtseinserlebnissen. In den rein logischen Partien ist davon weiter keine Rede. Urteil heißt hier soviel wie Satz, und zwar verstanden nicht als eine grammatische, sondern als eine ideale Bedeutungseinheit. Dies trifft all die Unterscheidungen von Urteilsakten bzw. Formen, welche für die rein-logischen Gesetze die nötigen Unterlagen bieten. Kategorisches, hypothetisches, disjunktives, existenziales Urteil, und wie die Titel noch lauten mögen, sind in der reinen Logik nicht Titel für Urteilsklassen, sondern Titel für idealeA: von idealen. Satzformen. Dasselbe gilt für die Schlußformen: für Existenzialschluß, kategorischen Schluß usw. Die bezüglichen Analysen sind Bedeutungsanalysen, also nichts weniger als psychologische Analysen. Nicht individuelle Phänomene, sondern Formen intentionaler Einheiten werden analysiert, nicht Erlebnisse des Schließens, sondern Schlüsse. Wer in logisch-analytischer Absicht sagt: das kategorische Urteil "Gott ist gerecht" hat die Subjektvorstellung "Gott", spricht sicherlich nicht von dem Urteil als psychischem Erlebnis, das er oder ein anderes Individuum hat, und desgleichen nicht von dem psychischen Akt, der darin eingeschlossen und durch das Wort "Gott"Die Anführungszeichen fehlen in A. erregt ist; sondern er spricht von dem Satze "Gott ist gerecht", welcher einerIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. ist, der Mannigfaltigkeit möglicher Erlebnisse zu Trotze, und von der Vorstellung "Gott", die wiederum eineIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. ist, wie es nicht anders sein kann bei dem einzelnen Teile einesIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. Ganzen. Und demgemäß meint der Logiker mit dem Ausdruck "jedes Urteil" nicht "jeder Urteilsakt", sondern "jeder objektive Satz". Im Umfang des logischen Begriffes Urteil steht nicht gleichberechtigt das Urteil "2 X 2=4", das ich soeben erlebe, und das Urteil "2x2 = 4", das gestern und sonst wann und in sonst welchen Personen Erlebnis war. Im Gegenteil, es figuriert kein einziger unter diesen Akten im fraglichen Umfang, wohl aber schlechthin "2x2 = 4" und daneben etwa "die Erde ist ein Kubus", der Lehrsatz des Pythagoras u. dgl., und zwar je als ein Glied. Genau ebenso verhält es sich natürlich, wenn man sagt: "das Urteil S folgt aus dem Urteil P"; und so in allen ähnlichen Fällen.

Dadurch bestimmt sich auch erst der wahre Sinn der logischen Grundsätze, und zwar als ein solcher, wie ihn unsere früheren Analysen gekennzeichnet haben. Das Prinzip vom Widerspruch ist, so lehrt man, ein Urteil über Urteile. Wofern man aber unter Urteilen psychische Erlebnisse, Akte des Fürwahrhaltens, Glaubens usw.A: etc.. versteht, kann diese Auffassung nicht Geltung haben. Wer das Prinzip aussagt, urteilt; aber weder das Prinzip, noch das, worüber es urteilt, sind Urteile. Wer aussagt: "Von zwei kontradiktorischen Urteilen ist eins wahr und eins falsch"Die Anführungszeichen fehlen in A., meint, wenn er sich nicht mißversteht (wie es bei nachträglicher Interpretation wohl kommen mag), nicht ein Gesetz für Urteilsakte, sondern ein Gesetz für Urteilsinhalte auszusagen, mit anderen Worten, für die idealen Bedeutungen, die wir kurzweg Sätze zu nennen pflegen. Also lautete der bessere Ausdruck: "Von zwei kontradiktorischen Sätzen ist einer wahr und einer falsch"Die Anführungszeichen fehlen in A..* Man verwechsle nicht den Satz vom Widerspruch mit dem normativen Satz für Urteile, der seine evidente Folge ist: "Von zwei kontradiktorischen Urteilen ist eines richtig"Die Anführungszeichen fehlen in A.. — Der Begriff der Richtigkeit ist korrelativ mit dem der WahrheitA: setzt den der Wahrheit voraus.. Richtig ist ein Urteil, wenn es für wahr hält, was wahr ist; also ein Urteil, dessen "Inhalt"Die Anführungszeichen fehlen in A. ein wahrer Satz ist. Die logischen Prädikate Wahr und Falsch gehen, ihrem eigentlichen Sinne nach, ausschließlich die Sätze, im Sinne idealer Aussage-Bedeutungen, an. — Wieder steht der Begriff des kontradiktorischen Urteiles in Korrelation mit dem kontradiktorischen Satze A: setzt der Begriff des kontradiktorischen Urteiles denjenigen des kontradiktorischen Satzes voraus.: Im noetischen A: übertragenen. Sinne heißen Urteile kontradiktorisch, wenn ihre Inhalte (ihre idealen Bedeutungen) in jener deskriptiv bestimmten Beziehung stehen, die wir — im formal-logischen A: eigentlichen. Sinn — als Kontradiktion bezeichnen. Es ist auch klar, daß wir, um den Satz vom Widerspruch zu verstehen, nichts weiter nötig haben, als uns den Sinn entgegengesetzter Satzbedeutungen zu vergegenwärtigen. An Urteile als reale Akte haben wir nicht zu denken, und in keinem Falle wären sie die hierhergehörigen Objekte. Man braucht nur darauf hinzublicken, um einzusehen, daß zum Umfang dieser logischen Gesetzlichkeit nur Urteile in einem idealen Sinne gehören — wonach "das" Urteil "2x2 = 5" EinesIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. ist neben "dem" Urteil "Es gibt Drachen", neben "dem" Satz von der Winkelsumme u. dgl. — hingegen kein einziger der wirklichen oder vorgestellten Urteilsakte, die in unendlicher Mannigfaltigkeit jeder dieser idealen Einheiten entsprechen. Ähnliches wie vom Satze des Widerspruchs gilt für alle rein logischen Sätze, z.B. die syllogistischen.

Der Unterschied der psychologischen Betrachtungsweise, welche die Termini als Klassentermini für psychische Erlebnisse verwendet, von der objektiven oder idealen Betrachtungsweise, in welcher eben dieselben Termini idealeA: aristotelische. Gattungen und Arten vertreten, ist kein nebensächlicher und bloß subjektiver; er bestimmt den Unterschied wesentlich verschiedener Wissenschaften. Reine Logik und Arithmetik, als Wissenschaften von den idealen Einzelheiten gewisser Gattungen (oder von dem, was a priori im idealen Wesen dieser Gattungen gründet), trennen sich von der Psychologie, als der Wissenschaft von den individuellen Einzelheiten gewisser empirischer Klassen.

§ 48. Die entscheidenden Differenzen

Heben wir zum Schluß noch die entscheidenden Differenzen hervor, von deren Anerkennung bzw. Verkennung die ganze Stellung zur psychologistischen Argumentation abhängt, so sind es folgende:

1. Es ist ein wesentlicher, schlechthin unüberbrückbarer Unterschied zwischen Idealwissenschaften und Realwissenschaften. Die ersteren sind apriorisch, die letzteren empirisch. Entwickeln jene die ideal-gesetzlichen Allgemeinheiten, welche mit einsichtiger Gewißheit in echt generellen Begriffen gründen, so stellen diese die realgesetzlichen Allgemeinheiten, und zwar mit einsichtiger Wahrscheinlichkeit fest, welche sich auf eine Sphäre von Tatsachen beziehen. Der Umfang der Allgemeinbegriffe ist dort ein Umfang von niedersten spezifischen Differenzen, hier ein Umfang von individuellen, zeitlich bestimmten Einzelheiten; die letzten Gegenstände also dort ideale Spezies, hier empirische Tatsachen. Offenbar vorausgesetzt sind hierbei die wesentlichen Unterschiede zwischen Naturgesetz und idealem Gesetz, zwischen universellen Sätzen über Tatsachen (die sich vielleicht als generelle Sätze verkleiden: alle Raben sind schwarz — der Rabe ist schwarz) und echt generellen Sätzen (wie es die allgemeinen Sätze der reinen Mathematik sind), zwischen empirischem Klassenbegriff und idealem Genusbegriff u. dgl. Die richtige Schätzung dieser Unterschiede ist durchaus abhängig von dem endgültigen Aufgeben der empiristischen Abstraktionstheorie, welche, gegenwärtig vorherrschend, das Verständnis alles Logischen verbaut; worüber wir später ausführlich sprechen werden. (Vgl. II. Band, S. 106ff.)Zusatz von B..

2. Es ist in aller Erkenntnis und speziell in aller Wissenschaft der fundamentale Unterschied zwischen dreierlei Zusammenhängen zu beachten:

  • a) Der Zusammenhang der Erkenntniserlebnisse, in welchen sich Wissenschaft subjektiv realisiert, also der psychologische Zusammenhang der Vorstellungen, Urteile, Einsichten, Vermutungen, Fragen usw., in denen sich das Forschen vollzieht, oder in welchen die längst entdeckte Theorie einsichtig durchdacht wird.
  • b) Der Zusammenhang der in der Wissenschaft erforschten und theoretisch erkannten Sachen, die als solche das Gebiet dieser Wissenschaft ausmachen. Der Zusammenhang des Forschens und Erkennen ist sichtlich ein anderer als der des Erforschten und Erkannten.
  • c) Der logische Zusammenhang, d.h. der spezifische Zusammenhang der theoretischen Ideen, welcher die Einheit der Wahrheiten einer wissenschaftlichen Disziplin, spezieller einer wissenschaftlichen Theorie, eines Beweises oder Schlusses konstituiert, bzw. auch die Einheit der Begriffe im wahren Satze, der einfachen Wahrheiten in Wahrheitszusammenhängen u. dgl.

Im Falle der Physik z.B. unterscheiden wir den Zusammenhang der psychischen Erlebnisse des physikalisch Denkenden von der physischen Natur, die von ihm erkannt wird, und beide wieder von dem idealen Zusammenhang der Wahrheiten in der physikalischen Theorie, also in der Einheit der analytischen Mechanik, der theoretischen Optik u. dgl. Auch die Form der Wahrscheinlichkeitsbegründung, welche den Zusammenhang von Tatsachen und Hypothesen beherrscht, gehört in die Linie des Logischen. Der logische Zusammenhang ist die ideale Form, um derentwillen in specie von derselben Wahrheit, von demselben Schlusse und Beweise, von derselben Theorie und rationalen Disziplin die Rede ist, von derselben und einenIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben., wer immer "sie" denken mag. Die Einheit dieser Form ist gesetzliche Geltungseinheit. Die Gesetze, unter denen sie nebst allen ihresgleichen steht, sind die rein logischen Gesetze, welche somit alle Wissenschaft übergreifend befassen, und zwar befassen nicht nach ihrem psychologischen und gegenständlichen, sondern nach ihrem idealen Bedeutungsgehalt. Selbstverständlich sind die bestimmten Zusammenhänge von Begriffen, Sätzen, Wahrheiten, welche die ideale Einheit einer bestimmten Wissenschaft ausmachen, nur insofern logische zu nennen, als sie unter die Logik, in der Weise von Einzelfällen, gehören; nicht aber gehören sie selbst zur Logik als Bestandstücke.

Die drei unterschiedenen Zusammenhänge betreffen Logik und Arithmetik natürlich ebensogut wie alle anderen Disziplinen; nur sind bei beiden die erforschten Sachen nicht wie in der Physik reale Tatsachen, sondern ideale Spezies. Bei der Logik ergibt sich aus der Besonderheit derselben die gelegentlich schon erwähnte Eigentümlichkeit, daß die idealen Zusammenhänge, welche ihre theoretische Einheit ausmachen, als Spezialfälle unter die Gesetze gehören, die sie selbst aufstellt. Die logischen Gesetze sind zugleich Teile und Regeln dieser Zusammenhänge, sie gehören zum theoretischen Verband und doch gleichzeitig zum Gebiet der logischen Wissenschaft.

§ 49. Drittes Vorurteil. Die Logik als Theorie der Evidenz

Wir formulieren ein drittes Vorurteil* In den Argumentationen des III. Kapitels spielte es seine Rolle speziell im § 19, S. 57. in folgenden Sätzen: Alle Wahrheit liegt im Urteil. Aber als wahr erkennen wir ein Urteil nur im Falle seiner Evidenz. Dieses Wort bezeichnet — so sagt man —A: Mit diesem Worte bezeichnen wir. einen eigentümlichen und jedem aus seiner inneren Erfahrung wohlbekannten psychischen Charakter, ein eigenartiges Gefühl, welches die Wahrheit des Urteils, dem esA: (er wird gewöhnlich als Gefühl bezeichnet), welcher die Wahrheit des Urteils, dem er. angeknüpft ist, verbürgt. Ist nun die Logik die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit fördern will, so sind die logischen Gesetze selbstverständlich Sätze der Psychologie. Es sind nämlich Sätze, die uns über die psychologischenA: psychischen. Bedingungen aufklären, von denen das Dasein oder Fehlen jenes "Evidenz-gefühls" Die Anführungszeichen fehlen in A. abhängig ist. An diese Sätze schließen sich dann naturgemäß praktische Vorschriften an, welche uns bei der Realisierung von Urteilen, die dieses auszeichnenden Charakters teilhaftig sind, fördern sollen. Allenfalls mögen auch diese psychologisch fundierten Denkregeln gemeint sein, wo man von logischen Gesetzen oder Normen spricht.

An diese Auffaussung streift schon Mill, wenn er in der Absicht, die Logik von der Psychologie abzugrenzen, lehrt: "The propertiesof Thought which concern Logic, are some of its contingent properties; those, namely, on the presence of which depends good thinking, as dis-tinguished from bad."* J. St. Mill, An Examination5, S. 462. In seinen weiteren Ausführungen bezeichnet er die Logik wiederholt als (psychologisch zu fassende) "Theory" oder "Philosophy of Evidence",** a. a. O., S. 473, 475, 476, 478. wobei er es unmittelbar allerdings nicht auf die rein logischen Sätze abgesehen hat. In Deutschland tritt dieser Gesichtspunkt gelegentlich bei Sigwart hervor. Nach ihm "kann keine Logik anders verfahren, als daß sie sich der Bedingungen bewußt wird, unter denen dieses subjektive Gefühl der Notwendigkeit (im vorhergehenden Absatz "das innere Gefühl der Evidenz") eintritt, und dieselben auf ihren allgemeinen Ausdruck bringt".*** Sigwart, Logik, I2, S. 16. In dieselbe Richtung deuten auch manche Äußerungen Wundts. In seiner Logik lesen wir z.B.: "Die in bestimmten Verbindungen des Denkens enthaltenen Eigenschaften der Evidenz und Allgemeingültigkeit lassen ... aus den psychologischen die logischen Denkgesetze hervorgehen." Ihr "normativer Charakter ist lediglich darin begründet, daß gewisse unter den psychologischen Verbindungen des Denkens tatsächlich Evidenz und Allgemeingültigkeit besitzen. Denn nun wird es erst möglich, daß wir an das Denken überhaupt mit der Forderung herantreten, es solle den Bedingungen der Evidenz und Allgemeingültigkeit genügen". — "Jene Bedingungen selbst, denen genügt werden muß, um Evidenz und Allgemeingültigkeit herbeizuführen, bezeichnen wir als logische Denkgesetze...." Ausdrücklich wird noch betont: "Das psychologische Denken bleibt immer die umfassendere Form."**** Wundt, Logik, I2, S. 91. Wundt stellt hier beständig nebeneinander die Evidenz und die Allgemeingültigkeit. Was die letztere anlangt, so scheidet er subjektive Allgemeingültigkeit, die eine bloße Folge der Evidenz sei, und die objektive, die auf das Postulat der Begreiflichkeit der Erfahrung hinausläuft. Da aber Berechtigung und angemessene Erfüllung des Postulates doch wieder auf Evidenz fußt, so scheint das Hereinziehen der Allgemeingültigkeit in die prinzipiellen Erörterungen der Ausgangspunkte nicht tunlich.

In der logischen Literatur gegen Ende des letzten JahrhundertsA: des letzten Jahrzehnts. gewinnt die Interpretation der Logik als praktisch gewendeter Psychologie der Evidenz unverkennbar an Schärfe und Ausbreitung. Besondere Erwähnung verdient hier die Logik von Höfler und Meinong,

weil sie als der erste wirklich durchgeführte Versuch anzusehen ist, den Gesichtspunkt der Psychologie der Evidenz in der ganzen Logik mit möglichster Konsequenz zur Geltung zu bringen. Als die Haupt-auf|gabe der Logik be|zeichnet Höfler die Untersuchung der "(zunächst psychologischen) Gesetze, nach welchen das Zustandekommen der Evidenz von bestimmten Eigenschaften unserer Vorstellungen und Urteile abhängt".* Logik, Unter Mitwirkung von A. Meinong verfaßt von A. Höfler, Wien 1890, S. 16 oben. "Unter allen wirklich vorkommenden oder doch als möglich vorstellbaren Erscheinungen des Denkens" habe die Logik "diejenigen Arten ("Formen") von Gedanken herauszuheben, welchen Evidenz entweder direkt zukommt, oder welche notwendige Bedingungen für das Zustandekommen von Evidenz sind".** a. a. O., S. 17. Wie ernstlich psychologisch dies gemeint ist, zeigen die sonstigen Ausführungen. So wird z.B. die Methode der Logik, soweit sie die theoretische Grundlegung der Lehre vom richtigen Denken betrifft, als die nämliche bezeichnet, welche die Psychologie gegenüber allen psychischen Erscheinungen anwende; sie habe die Erscheinungen speziell des richtigen Denkens zu beschreiben und dann soweit als möglich auf einfache Gesetze zurückzuführen, d.h. die verwickelteren aus den einfachen zu erklären (a.a.O., S. 18). In weiterer Folge wird der logischen Lehre vom Schlusse die Aufgabe zugewiesen, "die Gesetze aufzustellen ..., von welchen Merkmalen der Prämissen es abhängt ob ein bestimmtes Urteil aus ihnen mit Evidenz erschlossen werden kann". Usw.

§ 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze über ideale Bedingungen der Urteilsevidenz. Die resultierenden Sätze20 nicht psychologische

Wenden wir uns nun zur Kritik. Wir sind zwar davon weit entfernt, die Unbedenklichkeit des gegenwärtig als Gemeinplatz umlaufenden, aber sehr klärungsbedürftigenZusatz von B. Satzes zuzugestehen, mit dem das Argument anhebt — nämlich, daß alle Wahrheit im Urteil liege; aber daran zweifeln wir natürlich nicht, daß Wahrheit erkennen und mit Rechtsanspruch behaupten, Wahrheit einsehen voraussetzt. Desgleichen auch nicht daran, daß die logische Kunstlehre nach den psychologischenA: psychischen. Bedingungen zu forschen hat, unter welchen uns die Evidenz im Urteilen aufleuchtet. Wir kommen der bestrittenen Auffassung sogar noch einen weiteren Schritt entgegen. Obwohl wir auch jetzt wieder den Unterschied zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen geltend zu machen gedenken, gestehen wir bezüglich der ersteren ausdrücklich zu, daß sie eine gewisse Beziehung zum psychologischen DatumA: psychischen Charakter. der Evidenz haben und in gewissem Sinne psychologischeA: psychische. Bedingungen desselben hergeben.

Aber allerdings gilt uns diese Beziehung als eine rein ideale und indirekte. Wir leugnen es, daß die rein logischen Sätze selbst über die Evidenz und ihre Bedingungen das Geringste aussagen. Wir glauben zeigen zu können, daß sie jene Beziehung zu Evidenzerlebnissen nur auf dem Wege der Anwendung resp. Umwendung erlangen können, nämlich auf gleiche Weise, wie jedes "rein in Begriffen gründende" Gesetz auf den allgemein vorgestellten Bereich empirischer Einzelfälle jener Begriffe übertragen werden kann. Die so erwachsenden Evidenzsätze behalten aber nach wie vor ihren apriorischen Charakter, und die Evidenzbedingungen, die sie nun aussagen, sind nichts weniger als psychologische, also realeA: kausale. Bedingungen. Die rein begrifflichen Sätze wandeln sich vielmehr, hier wie in jedem analogen Falle, in Aussagen über ideale Unverträglichkeiten bzw. Möglichkeiten um.

Eine einfache Überlegung wird Klarheit schaffen. Aus jedem rein logischen Gesetz kann man, durch a priori mögliche (evidente) Umformung gewisse Evidenzsätze, wenn man will, Evidenzbedingungen ablesen. Das kombinierte Prinzip vom Widerspruch und ausgeschlossenen Dritten ist sicherlich äquivalent mit dem Satze: Evidenz kann bei einem, aber auch nur bei einem Bei diesen beiden Zahlwörtern wurde die in A übliche Großschreibung wie gelegentlich auch an anderen Stellen in B beibehalten, im zweiten Fall trotz Sperrung in B. von einem Paar kontradiktorischer Urteile auftreten.* Verlangte die Evidenztheorie wirklich die Deutung, welche Höfler, a. a. O., S. 133 bietet, so wäre sie schon durch unsere frühere Kritik der empiristischen Verkennungen der logischen Prinzipien gerichtet (vgl. S. 74 d. W.). Höflers Satz "ein bejahendes und ein verneinendes Urteil über denselben Gegenstand sind unverträglich" ist, genau besehen, in sich falschIn A folgt: oder mindestens zweifelhaft., geschweige denn, daß er als Sinn des logischen Prinzips gelten könnte. Ein ähnliches Versehen unterläuft bei der Definition der Korrelativa Grund und Folge, die, wenn sie richtig wäre, aus allen Schlußgesetzen falsche Sätze machen würde. Sie lautet: "Ein Urteil F ist dann die ,Folge' eines ,Grundes’ G, wenn mit dem Fürwahrhalten von G das (vorgestellte) Fürfalschhalten von F unverträglich ... ist" (a. a. O., S. 136). Man beachte, daß Höfler Unverträglichkeit durch Evidenz der Inkoexistenz erklärt (a. a. O., S. 129). Er verwechselt offenbar die ideale "Inkoexistenz" der betreffenden Sätze (deutlicher zu reden: ihr Nichtzusammengelten) mit der realen Inkoexistenz der entsprechenden Akte des Fürwahrhaltens, Vorstellens usw. Wieder ist der modus barbara zweifellos äquivalent dem Satze: die Evidenz der notwendigen Wahrheit eines Satzes der Form "alle A sind C" (oder genauer ausgedrückt: seiner Wahrheit als einer notwendig erfolgenden) kann auftreten in einem schließenden Akte, dessen Prämissen die Formen haben "alle A sind B" und "alle B sind C". Und so ähnlich bei jedem rein logischen Satze. Völlig begreiflich, da evidentermaßen die allgemeine Äquivalenz besteht zwischen den Sätzen "A ist wahr" und "es ist möglich, daß irgend jemand mit Evidenz urteilt, es sei A". Natürlich werden also die Sätze, zu deren Sinn es gehört auszusagen, was gesetzlich im Begriffe der Wahrheit liegt, und daß das Wahrsein von Sätzen gewisser Satzformen dasjenige von Sätzen korrelater Satzformen bedingt, äquivalente Umformungen zulassen, in denen das mögliche Auftreten von Evidenz zu den Satzformen der Urteile in Beziehung gesetzt wird.

Aber die Einsicht in diesen Zusammenhang bietet uns zugleich die Handhabe zur Widerlegung des Versuches, reine Logik in Psychologie der Evidenz aufgehen zu lassen. An sich besagt doch der Satz "A ist wahr" nicht dasselbe wie sein Äquivalent "es ist möglich, daß irgend jemand urteile, es sei A". Der erstere spricht nicht von Urteilen irgend jemandes, auch nicht irgend jemandes ganz im allgemeinen. Es verhält sich hier ganz so wie bei den rein mathematischen Sätzen. Die Aussage, daß a + b = b + a ist, besagt, daß der Zahlenwert der Summe zweier Zahlen von ihrer Stellung in der Verknüpfung unabhängig ist, aber sie sagtA: er spricht. nichts vom Zählen und Summieren irgend jemandes. Dergleichen kommt erst durch eine evidente und äquivalente Umformung hinein. In concreto ist ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl ohne Zählen, keine Summe ohne Summieren gegeben.A: gibt es ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl ohne Zählen, keine Summe ohne Summieren.

Aber selbst wenn wir die originären Formen der rein logischen Sätze verlassen und sie in die äquivalent zugehörigen Evidenzsätze umwenden, so entsteht daraus nichts, was die Psychologie als ihr Eigentum in Anspruch nehmen könnte. Sie ist eine empirische Wissenschaft, die Wissenschaft von den psychischen Tatsachen. Psychologische Möglichkeit ist also ein Fall von realer Möglichkeit. Jene Evidenzmöglichkeiten sind aber ideale. Was psychologisch unmöglich ist, kann ideal gesprochen sehr wohl sein. Die Auflösung des verallgemeinerten "Problems der 3 Körper", sagen wir das "Problem der n Körper", mag jede menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Aber das Problem hat eine Auflösung, und so ist eine darauf bezügliche Evidenz möglich. Es gibt dekadische Zahlen mit Trillionenstellen, und es gibt auf sie bezügliche Wahrheiten. Aber niemand kann solche Zahlen wirklich vorstellen und die auf sie bezüglichen Additionen, Multiplikationen usw. wirklich ausführen. Die Evidenz ist hier psychologisch unmöglich, und doch ist sie, ideal zu reden, ganz gewiß ein mögliches psychisches Erlebnis.

Die Umwendung des Begriffs Wahrheit in den der Möglichkeit evidenten Urteilens hat ihr Analogon in demA: im. Verhältnis der Begriffe individuelles Sein und Wahmehmungsmöglichkeit. Die Äquivalenz dieser Begriffe ist, wofern nur unter Wahrnehmung die adäquate Wahrnehmung verstanden wird, unbestreitbar. Es ist danach eine Wahrnehmung möglich, welche in einemIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. Schauen die ganze Welt, die überschwengliche Unendlichkeit von KörpernZusatz in A: mit allen ihren Teilen, Molekülen, Atomen und nach allen Verhältnissen und Bestimmtheiten. wahrnimmt. Natürlich ist diese ideale Möglichkeit keine reale, die für irgendein empirisches Subjekt angenommen werden könnte , zumal solches Schauen ein unendliches Kontinuum des Schauens wäre: einheitlich gedacht eine Kantsche IdeeZusatz von B..

Indem wir die Idealität der Möglichkeiten betonen, welche in betreff der Urteilsevidenz aus den logischen Gesetzen entnommen werden können, und welche uns in apodiktischen Evidenzen als a priori geltende einleuchten, wollen wir keineswegs ihre psychologische Nutzbarkeit leugnen. Wenn wir aus dem Gesetze, daß von zwei kontradiktorischen Sätzen einer wahr und einer falsch ist, die Wahrheit ableiten, daß von einem Paar möglicher kontradiktorischer Urteile je eines, aber nur eines den Charakter der Evidenz haben kann — und diese Ableitung ist eine evident zu Recht bestehende, wenn wir Evidenz als das Erlebnis definieren, in dem irgendein Urteilender der Richtigkeit seines Urteils, d.i. dessen Angemessenheit an die Wahrheit inne wird — so spricht ja der neue Satz eine Wahrheit aus über Verträglichkeiten bzw. Unverträglichkeiten gewisser psychischer Erlebnisse. Aber in dieser Weise belehrt uns auch jeder rein mathematische Satz über mögliche undA: oder. unmögliche Vorkommnisse im Gebiete des Psychischen. Keine empirische Zählung und Berechnung, kein psychischer Akt algebraischer Transformation oder geometrischer Konstruktion istA: sind. möglich, derA: die. den idealen Gesetzen der Mathematik widersprächeA: widersprächen.. So sind diese Gesetze psychologisch nutzbar zu machen. Wir können aus ihnen jederzeit apriorische Möglichkeiten und Unmöglichkeiten ablesen, die sich auf gewisse Arten psychischer Akte, auf Akte der Zählung, der additiven, multiplikativen ... Verknüpfung usw. beziehen. Aber darum sind diese Gesetze noch nicht selbst psychologische Sätze. Sache der Psychologie, als Naturwissenschaft von den psychischen Erlebnissen, ist es, die Naturbedingtheit dieser Erlebnisse zu erforschen. In ihr Gebiet gehören also speziell die empirisch-realenA: natürlichen (kausalen). Verhältnisse der mathematischen und logischen Betätigungen. Ihre idealen VerhältnisseIn A zusätzlich gesperrt. und Gesetze bilden aber ein Reich für sich. Dieses konstituiert sichIn A folgt: letztlich. in rein generellen Sätzen, aufgebaut aus "Begriffen", welche nicht etwa Klassenbegriffe von psychischen Akten sind, sondern Idealbegriffe (Wesensbegriffe)A: Ideen., die in solchen Akten bzw. in ihren objektiven KorrelatenZusatz von B. ihre konkrete Grundlage haben. Die Zahl Drei, die Wahrheit, die nach Pythagoras benannt ist, u. dgl., das sind, wie wir erörtert haben, nicht empirische Einzelheiten oder Klassen von Einzelheiten, es sind ideale Gegenstände, die wir in AktkorrelatenA: im Akte. des Zählens, des evidenten Urteilens u. dgl. ideierend erfassen.

Und so ist denn in Ansehung der Evidenz die bloße Aufgabe der Psychologie, die natürlichen Bedingungen der unter diesem Titel befaßten Erlebnisse aufzusuchen, also die realen Zusammenhänge zu erforschen, in denen nach dem Zeugnis unserer Erfahrung Evidenz erwächst und verschwindet. Solche natürlichen Bedingungen sind Konzentration des Interesses, eine gewisse geistige Frische, Übung u. dgl. Ihre Erforschung führt nicht auf Erkenntnisse von exaktem Inhalt, nicht auf einsichtige Allgemeinheiten von echtem Gesetzescharakter, sondern auf vage empirische Allgemeinheiten. Aber die Urteilsevidenz steht nicht bloß unter solchen psychologischen Bedingungen, die wir auch als äußerliche und empirische bezeichnen können, sofern sie nicht rein in der spezifischen Form und Materie des Urteils, sondern in seinem empirischen Zusammenhang im Seelenleben gründen; vielmehr steht sie auch unter idealen Bedingungen. Jede Wahrheit istA: repräsentiert. eine ideale Einheit zu einer der Möglichkeit nach unendlichen und unbegrenzten Mannigfaltigkeit richtiger Aussagen derselben Form und Materie. Jedes aktuelle Urteil, das dieser ideellen Mannigfaltigkeit angehört, erfüllt, sei es durch seine bloße Form oder durch seine Materie, die idealen Bedingungen für die Möglichkeit seiner Evidenz. Die rein logischen Gesetze sind nun Wahrheiten, die rein im Begriff der Wahrheit und in den ihm wesentlich verwandten Begriffen gründen. In Anwendung auf mögliche Urteilsakte sprechen sie dann, auf Grund der bloßen Urteilsform, ideale Bedingungen der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit der Evidenz aus. Von diesen beiden Arten von Evidenzbedingungen haben die einen Beziehung zur besonderen Konstitution der Arten psychischer Wesen, welche in den Rahmen der jeweiligen Psychologie fallen; denn nur so weit wie die Erfahrung reicht die psychologische Induktion; die anderen aber, als idealgesetzliche, gelten überhaupt für jedes mögliche Bewußtsein.

§ 51. Die entscheidenden Punkte in diesem Streite

Endlich und schließlich hängt die letzte Klärung auch in diesem Streite zunächst von der richtigen Erkenntnis des fundamentalsten erkenntnistheoretischen Unterschiedes, nämlich demFehlt in A. zwischen Realem und Idealem ab bzw. von der richtigen Erkenntnis allerA: all. der Unterschiede, in die er sich auseinanderlegt. Es sind die wiederholt betonten Unterschiede zwischen realen und idealen Wahrheiten, Gesetzen, Wissenschaften, zwischen realen und idealen (individuellen und spezifischen) Allgemeinheiten und ebenso Einzelheiten u. dgl. Freilich in gewisser Weise kennt jedermann diese Unterschiede, und selbst ein so weit ins Extreme gehender Empirist wie Hume vollzieht die fundamentale Sonderung der "relations of ideas" und "matters of fact", dieselbe, die unter den Titeln vérités de raison und vérités de fait schon vor ihm der große Idealist Leibniz gelehrt hatte. Aber eine erkenntnistheoretisch wichtige Sonderung vollziehen, heißt noch nicht ihr erkenntnistheoretisches Wesen richtig erfassen. Es muß zu klarem Verständnis kommen, was denn das Ideale in sich und in seinem Verhältnis zum Realen ist, wie das Ideale auf Reales bezogen, wie es ihm einwohnen und so zur Erkenntnis kommen kann. Die Grundfrage ist, ob wirklich ideale Denkobjekte — um es modern auszudrücken — bloße Anzeigen sind für "denkökonomisch" verkürzte Redeweisen, die, auf ihren eigentlichen Gehalt reduziert, sich in lauter individuelle Einzelerlebnisse, in lauter Vorstellungen und Urteile über Einzeltatsachen auflösen; oder ob der Idealist Recht hat, wenn er sagt, daß sich jene empiristi-sche Lehre in nebelhafter Allgemeinheit zwar aussagen, aber nicht ausdenken lasse; daß jede Aussage, z.B. auch jede zu dieser Lehre selbst gehörige, Sinn und Geltung beanspruche, und daß jeder Versuch, diese idealen Einheiten auf reale Einzelheiten zu reduzieren, in unabwendbare Absurditäten verwickle; daß die Zersplitterung des Begriffs in irgendeinen Umfang von Einzel heiten, ohne irgendeinen Begriff, der diesem Umfang im Denken Einheit gäbe, undenkbar sei usw.

Andererseits setzt das Verständnis unserer Scheidung zwischen der realen und idealen "Theorie der Evidenz" richtige Begriffe von Evidenz und Wahrheit voraus. In der psychologistischen Literatur der letzten JahrzehnteA: unserer Tage. hören wir von Evidenz so A: derart. sprechen, als wäre sie ein zufälliges Gefühl, das sich bei gewissen Urteilen einstellt, bei anderen fehlt, bestenfalls so, daß es allgemein menschlich — genauer gefaßt, bei jedem normalen und unter normalen Urteilsumständen befindlichen Menschen — an gewisse Urteile geknüpft erscheint, an andere nicht. Jeder Normale fühlt unter gewissen normalen Umständen die Evidenz bei dem Satze 2 + 1 = 1 + 2, so wie er Schmerz fühlt, wenn er sich brennt. Freilich möchte man dann fragen, worauf sich die Autorität dieses besonderen Gefühls gründe, wie es das anstelle, Wahrheit des Urteils zu verbürgen, ihm den "Stempel der Wahrheit aufzuprägen", seine Wahrheit "anzukündigen", oder wie immer die bildliche Rede lauten mag. Man möchte auch fragen, was denn die vage Rede von normaler Veranlagung und normalen Umständen exakt charakterisiere, und vor allem darauf hinweisen, daß selbst der Rekurs auf das Normale den Umfang der evidenten Urteile mit dem der wahrheitsgemäßen nicht zur Deckung bringe. Niemand kann schließlich leugnen, daß auch für den normalen und unter normalen Umständen Urteilenden die ungeheure MehrheitA: Majorität. der möglichen richtigen Urteile der Evidenz ermangeln muß. Man wird doch den fraglichen Begriff der Normalität nicht so fassen wollen, daß kein wirklicher und in dieser endlichen Naturbedingtheit möglicher Mensch normal genannt werden könnte.

Wie der Empirismus überhaupt das Verhältnis zwischen Idealem und Realem im Denken verkennt, so auch das Verhältnis zwischen Wahrheit und Evidenz. Evidenz ist kein akzessorisches Gefühl, das sich zufällig oder naturgesetzlich an gewisse Urteile anschließt. Es ist überhaupt nicht ein psychischer Charakter, derA: von einer Art, die. sich an jedes beliebige Urteil einer gewissen Klasse (sc. der sog. "wahren" Urteile) einfach anheften ließe; so daß der phänomenologischeA: als ob der psychologische. Gehalt des betreffenden, an und für sich betrachteten Urteils identisch derselbe bliebe, ob es mit diesem Charakter behaftet ist oder nicht. Die Sache liegt keineswegs etwa so, wie wir uns den Zusammenhang der Empfindungsinhalte und der darauf bezogenen Gefühle zu denken pflegen: Zwei Personen haben dieselben Empfindungen, aber sie werden von ihnen im Gefühl anders berührt. Evidenz ist vielmehr nichts anderes als das "Erlebnis" der Wahrheit. Erlebt ist die Wahrheit natürlich in keinem andern Sinne, als in welchem überhaupt ein Ideales im realen Akt ErlebnisA: ┌erlebt sein kann. Mit anderen Worten: Wahrheit ist eine Idee, deren Einzelfall im evidenten Urteil aktuelles Erlebnis ist. Das evidente Urteil aber ist ein Bewußtsein originärer Gegebenheit. Zu ihm verhält sich das nicht-evidente Urteil analog, wie sich die beliebige vorstellende Setzung eines Gegenstandes zu seiner adäquaten Wahrnehmung verhält. Das adäquat Wahrgenommene ist nicht bloß ein irgendwie Gemeintes, sondern, als was es gemeint ist, auch im Akte originär gegeben, d.i. als selbst gegenwärtig und restlos erfaßtA: Daher das Gleichnis vom Sehen, Einsehen, Erfassen der Wahrheit in der Evidenz. Und wie im Gebiet der Wahrnehmung das Nichtsehen sich keineswegs deckt mit dem Nichtsein, so bedeutet auch Mangel der Evidenz nicht so viel wie Unwahrheit. Wahrheit verhält sich zur Evidenz analog, wie sich das Sein eines Individuellen zu seiner adäquaten Wahrnehmung verhält. Wieder verhält sich das Urteil zum evidenten Urteil analog, wie sich die anschauliche Setzung (als Wahrnehmung, Erinnerung u. dgl.) zur adäquaten Wahrnehmung verhält. Das anschaulich Vorgestellte und für seiend Genommene ist nicht bloß ein Gemeintes, sondern, als was es gemeint ist, auch im Akte gegenwärtig.. So ähnlichZusatz von B. ist das evident Geurteilte nicht bloß geurteilt (in urteilender, aussagender, behauptender Weise gemeint), sondern im Urteilserlebnis gegeben alsZusatz von B. selbst gegenwärtig — gegenwärtig in dem Sinne, wie ein Sachverhalt in dieser oder jener Bedeutungsfassung und je nach seiner Art, als einzelner oder allgemeiner, empirischer oder idealer u. dgl. "gegenwärtig" sein kann. Die Analogie, die alle originär gebenden Erlebnisse verbindet, führt dann zu analogen Reden: man nennt die Evidenz ein Sehen, Einsehen, Erfassen des selbst gegebenen ("wahren") Sachverhalts bzw., in naheliegender Äquivokation, der Wahrheit. Und wie im Gebiet der Wahrnehmung das Nichtsehen sich keineswegs deckt mit dem Nichtsein, so bedeutet auch Mangel der Evidenz nicht so viel wie UnwahrheitZusatz von B.. Das Erlebnis der Zusammenstimmung zwischen der Meinung und dem selbstZusatz von B. Gegenwärtigen,In A folgt: Erlebten. das sie meint, zwischen dem aktuellenA: erlebten. Sinn der Aussage und dem selbst gegebenenA: erlebten. Sachverhalt ist die Evidenz, und die Idee In A nicht gesperrt. dieser Zusammenstimmung die Wahrheit. Die Idealität der Wahrheit macht aber ihre Objektivität aus. Es ist nicht eine zufällige Tatsache, daß ein Satzgedanke, hier und jetzt, zum gegebenen A: erlebten. Sachverhalt stimmt. Das Verhältnis betrifft vielmehr die identische Satzbedeutung und den identischen Sachverhalt. Die "Gültigkeit" oder "Gegenständlichkeit" (bzw. die "Ungültigkeit", "Gegenstandslosigkeit") kommt nicht der Aussage als diesem zeitlichen Erlebnis zu, sondern der Aussage in spezie, der (reinen und identischen) Aussage 2 X 2 ist 4 u. dgl.

Nur mit dieser Auffassung stimmt es, daß ein Urteil U (d.h. ein Urteil des Inhaltes, Bedeutungsgehaltes U) in der Weise eines einsichtigen vollziehen, und einsehen, daß die Wahrheit U besteht A: einsehen und einsehen, daß U wahr ist., auf dasselbe hinauskommt. Und dementsprechend haben wir auch die Einsicht, daß niemandes Einsicht mit der unsrigen — wofern die eine und andere wirklich Einsicht ist — streiten kann. Denn dies heißt ja nur, daß, was als wahr erlebt ist, auch A: und somit. schlechthin wahr ist, nicht falsch sein kann. Das aber ergibt sich aus dem generellen Wesenszusammenhang zwischen Wahrheitserlebnis und Wahrheit. Zusatz von B. Nur für unsere Auffassung ist also jener Zweifel ausgeschlossen, dem die Auffassung der Evidenz als seines zufällig angeknüpften Gefühls nicht entfliehen kann, und der offenbar dem vollen Skeptizismus gleichkommt: eben der Zweifel, ob denn nicht, wo wir die Einsicht haben, daß U sei, ein anderer die Einsicht haben könnte, daß ein mit U evident unverträgliches U' sei, ob nicht überhaupt Einsichten mit Einsichten unlöslich kollidieren könnten usw. Wieder verstehen wir so, warum das "Gefühl" der Evidenz keine andere wesentliche Vorbedingung haben kann als die Wahrheit des bezüglichen Urteilsinhalts. Denn wie es selbstverständlich ist, daß, wo nichts ist, auch nichts zu sehen ist, so ist es nicht minder selbstverständlich, daß es, wo keine Wahrheit ist, auch kein als wahr Einsehen geben kann, m.a.W. keine Evidenz (cf. Bd. II, 6. Unt., Kap. 5).A in einem neuen Abschnitt: Doch genug über diesen Gegenstand. Bezüglich der näheren Analyse dieser Verhältnisse sei auf die bezüglichen Spezialuntersuchungen in den späteren Teilen d. W. verwiesen.

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First Edition
(1900) "Die psychologistischen Vorurtheile", in: Husserl Edmund, Logische Untersuchungen. Erster Theil, Halle (Saale), Niemeyer, pp.154-181.